Es gibt diesmal viel Positives und wenig Negatives zu berichten. Äußerst erfreulich ist die grundsätzliche Einigung mit allen von den Auffangbecken betroffenen Anrainern in den Gemeinden Trumau und Oberwaltersdorf. Mit viel Einsatz hat DI Herbert Beywinkler, der als Ziviltechniker viel Erfahrung auf diesem Gebiet hat, aus einem grundsätzlichen Bewertungsgutachten für jeden betroffenen Grundstückseigentümer ein maßgeschneidertes Konzept für die Überlassung von Grundstücken ausgearbeitet.

Nach mehreren informellen Gesprächen im kleinsten Kreis haben Bgm. Josef Ehrenberger und DI Herbert Beywinkler mit jedem Grundstückseigentümer separate, offizielle Gespräche geführt, bei denen auch die möglichen Entschädigungssummen erstmals vorgestellt wurden. Die durch das Projekt beanspruchten Flächen sind unterteilt in land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen. Eine weitere Untergliederung ergibt sich in permanent genutzte Flächen – etwa Dämme und Wege – und Flächen, die nur fallweise vom Hochwasser berührt werden. Auch die unterschiedlichen Bestandwerte wurden berücksichtigt. Wir denken, dass der Wasserverband dadurch eine Basis geschaffen hat, auf der Optionsverträge (Ziel Mai 2017) abgeschlossen werden können. Von einer Rechtsanwaltskanzlei werden bereits Vertragsentwürfe erstellt. Nach Unterschrift der Verträge können weitere teure Planungsschritte ohne Risiko vergeben werden und die Planung kann endlich weitergeführt werden. Da das Becken in Trumau insgesamt über 1,2 Millionen m3 Wasser fassen kann, braucht es für die Dämme genaue Untersuchungen des Untergrunds (Schürfe, Sondierungen, Bohrungen) auf deren Ergebnissen die Planung aufbauen wird. Aufgrund der Größe des Gesamtvorhabens muss die Staubeckenkommission zusätzlich in den Genehmigungsprozess eingebunden werden. Leider sind sich die Juristen des Landes NÖ nicht darüber einig, ob die Teilprojekte von Oberwaltersdorf/Fontana (zwei kleinere Becken und lineare Maßnahmen), Trumau (großes Becken und lineare Maßnahmen) und Münchendorf (lineare Maßnahmen und Überlaufstrecken) jeweils einzeln wasserrechtlich genehmigt werden können oder ob über alle Teilprojekte ein gemeinsames und übergeordnetes Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren durchzuführen sein wird.

Um diese rein juristische Frage abzuklären, wird der Verband in Kürze einen Feststellungsbescheid beantragen. Leider hat das Teilprojekt Oberwaltersdorf/Fontana durch den kürzlich erfolgten Wechsel des Bürgermeisters und einiger Gemeinderäte einen Stillstand erlitten. Daher arbeiten wir derzeit mit Priorität am großen Becken in Trumau. Weiters gibt es zu berichten, dass Werner Consult im Auftrag des Verbandes ein umfangreiches Berechnungsmodell über eine zukünftige Kosten-, und Nutzenaufteilung zwischen den Gemeinden erstellt hat. Das Modell bewertet die durch das Projekt geschützten Flächen, aufgeteilt in Siedlungsflächen, gewerbliche Flächen und landwirtschaftlich genutzte Flächen und zieht gewichtete Werte als Schlüssel für die Kostenaufteilung heran. Stellt eine Gemeinde Flächen für Maßnahmen zur Verfügung, bewirkt das einen Bonus für die betreffende Gemeinde. Diese Berechnungen brauchen noch eine Feinabstimmung und sind noch nicht abgeschlossen. Wir Münchendorfer werden aber – das ist zweifelfrei abzusehen – bei geringem Aufwand den größten Nutzen aus den Projekten ziehen.

Wir müssen damit rechnen, dass mehr als 50% der Bauund Erhaltungskosten von der Gemeinde Münchendorf getragen werden müssen. Da die Baukosten im Bereich von 13 bis 15 Millionen Euro liegen werden, ist das eine Menge Geld. Diese Summe wird aber nicht von den Gemeinden, sondern im Rahmen des Verbandes zunächst vorfinanziert werden, bis die Fördergelder des Landes rund 75 – 80 % der Baukosten abdecken werden. Aus momentaner Sicht werden erst wieder in 8 Jahren Fördermittel frei. Dennoch wird sich die finanzielle Belastung langfristig verteilen und das Gemeindebudget nicht ungebührlich belasten. Ein einziges Hochwasserereignis würde bereits ein Vielfaches dieser Kosten verursachen. Wir werden weiter berichten.