Die wachsende Zahl an Schülern und der zunehmende Bedarf an Nachmittagsbetreuung machen einen Ausbau der Volksschule notwendig. Weiterer Bedarf an Räumlichkeiten wurde auch in den G21 Arbeitssitzungen herausgearbeitet.

Parallel dazu hat die Schulbehörde der Gemeinde beschieden, wie viele Räume und Flächen nach Analyse des Bestandes gefördert würden. So weit ist dies aus den Gemeindenachrichten auch bekannt. In einer interdisziplinären Arbeitsgruppe, mit Mitarbeitern aus Ausschuss 5 (Unterricht) und Ausschuss 2 (Bauwesen) wurde im Herbst 2016 beraten, wie man denn am besten und mit möglichst wenig Zeitverlust zu einem geeigneten Projekt käme.

Pro Münchendorf hat aufgrund der zu erwartenden Baukubatur eine grobe Schätzung der Baukosten und einen Budgetrahmen ermittelt. Aus dieser Summe kann man mittels der Gebührenordnung für Architekten die voraussichtlichen Planungskosten für Vorentwurf, Entwurf, Einreichplanungen, Ausführungsplanung und Ausschreibung der Arbeiten ermitteln.

Wegen der Höhe der Kosten wäre die Gemeinde aufgrund des Vergabegesetzes gezwungen gewesen schon für die Planung mehrere Ausschreibungen zu machen und die Leistungen aufzuteilen. Das wäre aber mit Zeitverlust und Schnittstellenrisiko verbunden gewesen. Auf unseren Vorschlag wurde ein „geladener, einstufiger und anonymer Architekturwettbewerb im Unterschwellenbereich zur Erlangung eines Konzeptes für die Erweiterung des Bildungszentrums“ als geeignetes Instrument unter Einhaltung der Vergaberichtlinien beschlossen.

Mit diesem Instrument kann die Gemeinde bis zu 209.000 Euro ohne weitere Ausschreibung vergeben. Die Wettbewerbsbedingungen und das Verfahren wurden von GR Dipl.-Ing. Beywinkler ausgearbeitet. Die schulspezifischen Anforderungen hat Dipl. Ing. Wallner von der ÖVP erstellt. Diese Unterlagen wurden im Oktober 2016 innerhalb weniger Tage ausgearbeitet, in der Arbeitsgruppe mehrfach diskutiert und letztlich Mitte November durch den offiziellen Verfahrensleiter Rechtsanwalt Dr. Vana an sechs geladenen Architekturbüros ausgesandt. Die Architekten konnten in einem öffentlichen Hearing die Volksschule und den Bauplatz besuchen und Fragen stellen. Bis Mitte Jänner 2017 wurden von den Architekten anonyme Lösungsvorschläge ausgearbeitet, die nach einer formalen Prüfung am 24. Jänner einer Jury zur Entscheidung vorgelegt wurden.

Fünf Projekte mussten ohne Hinweis auf die Urheberschaft beurteilt werden. In der Jury saßen Fachrichter (Architekten und Ziviltechniker, so auch ZT DI. Beywinkler) und Sachrichter (Bürgermeister und Gemeindevertreter) sowie nicht stimmberechtigte beratende Mitglieder (Schule, Musikschule, G21 Mitglieder). Ein Projekt wurde nicht weiter beurteilt, da wesentliche Wettbewerbsbedingungen nicht erfüllt werden konnten. Die verbleibenden Projekte wurden analysiert, diskutiert und bewertet. Erst nach der Erstellung der Projektreihung wurden die Architekturbüros vom Verfahrensleiter den Projekten zugeordnet. Die erstgereihten Projekte sind: • Siegerprojekt: Nonconform ZT Gmbh • 1. Nachrückerprojekt: Arch. DI Holletschek Alle teilnehmenden Büros erhielten von der Gemeinde das vorgesehene Wettbewerbsentgelt. Mit dem Siegerbüro wurden umgehend Besprechungen anberaumt, um den Entwurf zu diskutieren und ein verbindliches Anbot über Planungsleistungen zu erhalten.

Nonconform hat als einziges Büro den Neubau zwischen dem Kindergarten und der Volksschule platziert. Der Vorteil dieses Konzeptes ist die mögliche direkte Einbindung des Kindergartens in die multifunktionale Nutzung des neuen Gebäudes. Nachteile des Konzeptes sind der Teilabbruch der westseitigen Fassade der Schule und die derzeit noch ungenügende Raumausstattung. Der Kindergarten bekäme als Ausgleich für den Platzverlust einen Dachspielgarten auf dem Neubau. Auch weitere Räume, ein Stiegenhaus und der Aufzug (Barrierefreiheit ist notwendig) für die Nutzung des Obergeschoßes fehlen noch. Die Eingänge für Kindergarten und Volksschule lägen beide jeweils an der Nordseite der Gebäude, also im Sackgassenbereich des Ober Bregarten. Leider war dieses sehr künstlerisch tätige und kreative Architekturbüro trotz mehrerer Anläufe bis jetzt nicht in der Lage ein Angebot zu erstellen, das alle notwendigen Planungsschritte umfasst und mit dem maximal möglichen Budget von 209.000 Euro (Grenze exkl. Umsatzsteuer laut Vergabegesetz) auskäme.

Es kam wieder von Pro Münchendorf der Vorschlag, mit dem zweitgereihten Architekten DI Holletschek in ein Gespräch zu treten, ob der Wille und die Leistungsfähigkeit zur Übernahme eines Auftrages gegeben wären. Aus rechtlicher Sicht hat die Gemeinde die legitime Möglichkeit, auch dem Zweitgereihten oder jedem weiteren Teilnehmer des Wettbewerbs einen Auftrag zu erteilen. Um Unsicherheiten zu minimieren hat Pro Münchendorf einen Leistungskatalog für die Architekten erstellt, der Gegenstand des Anbots sein muss.

Mittlerweile hat die Gemeinde von Architekt DI Holletschek ein Anbot erhalten. Derzeit werden Angebotsvergleiche erstellt, dann wird die Gemeinde zu entscheiden haben, mit welchem Büro die Planung fortgesetzt wird.

Das Konzept des Architekten Holletschek geht von einem Neubau auf dem Platz vor dem Turnsaal aus, wo jetzt die Hortcontainer stehen. Die Schule wird durch einen großteils verglasten Gang entlang der Nordseite erschlossen, in dem auch die Garderoben untergebracht wären. Dadurch werden die Aulen und die Klassen nur mehr mit Hausschuhen betreten und das Gebäude bleibt sauber. So können die Aulen besser in das zukünftige Lern- und Freizeitkonzept der Schule integriert werden. Die Schule kann sowohl von der Sportplatzstraße und auch vom Eva Gilles Weg (Feldweg), als auch vom Ober Bregarten (nur fußwegig) betreten werden. Alle lärmverursachenden Funktionen der Schule (technisches Werken, Speisesaal, Musikschulräume) sind klar von den Unterrichtsräumen getrennt. Das Ziel von Pro Münchendorf ist die Vergabe an jenen Architekten, der in der Lage ist, alle notwendigen Planungsschritte kompetent durchzuführen und der dabei innerhalb des Budgetrahmens für Planung und Investition bleibt.

Die Planung wird auch den Außenbereich inklusive eines multifunktionalen Funcourts (umzäunter Sportplatz für diverse Ballspielarten), wie ihn Pro Münchendorf schon lange vorgeschlagen hat, sowie einen Raum für die Münchendorfer Jugend beinhalten. Grundsätzlich lassen sich beide Konzepte so entwickeln, dass die geforderte Multifunktionalität und alle Raumfunktionen sichergestellt werden können. Wir stellen uns auch vor, dass wir für dieses Projekt zusätzliche Mittel bekommen können, die außerhalb der normalen Fördertöpfe für Schulen liegen. Schließlich gewinnt die Schule bei geschickter Planung die Möglichkeit, aus dem Speisesaal, den Musikschulräumen und weiteren Räumen durch flexible Wände einen multifunktionalen Saal dazu zu gewinnen, der für Versammlungen und Vorträge (z.B. Schulforum), aber auch für Aufführungen (z.B. Musikschule, Schultheater) benutzt werden kann. Die gerade von der Regierung beschlossene Investitionsförderung für neue Projekte wäre eine mögliche Quelle zur zusätzlichen Förderung unseres Vorhabens.